Kehrbessen

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und Energieexperte!

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Überprüfung / Kehrung

Gesetzliche Vorschriften zur Reinigung von Feuerstätten und Abgasfängen

Der Überprüfungs- und Kehrintervall von Abgasanlagen und Reinigungsintervall von Feuerstätten ist im Burgenländischen Kehrgesetz (2014) genau geregelt. Das Gesetz garantiert durch die Wahrung des periodischen Überprüfungs- und Kehrvorgangs sowie der Reinigung von Feuerungsanlagen den Schutz von Leben und Gesundheit in Ihrem Wohnhaus.

Der hohe Wirkungsgrad des Energieeinsatzes kann bei Feuerstätten nur durch das regelmäßige Reinigen der Heizflächen erzielt werden. Der Vorgang führt zur Reduktion von Brennstoffkosten und schont durch die wirtschaftliche und effiziente Verbrennung die Umwelt. Bei der einmal jährlich stattfindenden Reinigung genießen der Umweltschutz und die Betriebssicherheit der Feueranlagen Priorität.

Abgasfänge / Abgasanlagen / Rauchfänge

In Burgenland ist es gesetzlich vorgeschrieben, Abgase durch sogenannte Abgasfänge über das Dach ins Freie zu leiten. Die dauernde, sichere und wirksame Ableitung kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung und Kehrung gewährleistet werden. Undichte oder durch Rußbrände verlegte Abgasfänge gefährden Gesundheit und Leben.

Gasfeuerungsanlagen

Moderne Gas-Zentralheizungen sind mit effizienter Technik ausgestattet. Einmal jährlich reinigt und überprüft ihr Rauchfangkehrer lt. Kehrgesetz 2000 § 4 Abs.:2 Ihre Gasfeuerungsanlage. Dabei wird die Vorrichtung auf Fremdkörper, Beschädigung und Kondensatablauf überprüft. Bei Bedarf werden Teile der Anlage demontiert und gereinigt.