Zündung

Ihr Sicherheits-, Umwelt-
und Energieexperte!

Bürozeiten: Dienstag+Donnerstag 8 bis 12 Uhr

Wartung & Funktionsprüfung

Sicherheit genießt oberste Priorität

Wir unterziehen Ihre Abgasanlagen und Rauchfänge einer regelmäßigen Kontrolle. Damit garantiert Baumrock die Wahrung der hohen burgenländischen Sicherheitsstandards.

Periodische Begutachtungen der Feuerungsanlagen ermöglicht das rasche Erkennen von Fehlern. Dadurch wird unbemerktes Austreten von gesundheitsschädlichen Substanzen wie Kohlenmonoxid effizient verhindert. Die Profis der Firma Baumrock beheben etwaige Schäden punktgenau mit dem Einsatz von Inspektionskameras und elektronischen Messgeräten. Weil Sicherheit oberste Priorität genießt!

Betriebsdichtheitsprüfung

Das wichtigste ist natürlich ein BETRIEBSDICHTER Rauchfang.
Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten diese „Wichtige“ Funktion des Fanges (laut ÖNORM B8201) festzustellen.

Prüfung mittels Raucherzeuger (Rauchpatrone)

Einschalige Fänge (NF-Ziegel oder zugelassene Formsteinfänge) werden an der Sohle mittels Lockfeuer (Kartonagen oder Gasbrenner) vorgewärmt. Dann wird am unteren Putztürchen eine oder mehrere Rauchpatronen entfacht und diese in den Fang gelegt. Nun muss ein Mitarbeiter bei der Kehröffnung oder der Fangmündung über Dach den Fang derart abdichten, dass sich der Fang über die gesamte Höhe mit dem Rauch füllt. Diese Prüfung hat mindestens 10 Minuten zu dauern und es darf über die gesamte Höhe (samt Türchen) KEIN Rauch austreten. Speziell Deckendurchgänge, Türstöcke, Elektroinstallationen sind genau zu überprüfen. Tritt Rauch aus, ist diese Prüfung abzubrechen und der Rauchfang derzeit NICHT betriebsdicht!

Mehrschalige Fänge (Schiedel, Ahrens, Plewa etc..) welche im Unterdruck betrieben werden sind mit einem LECKRATE-PRÜFGERÄT auf ihre Betriebs Dichtheit zu Prüfen. Dabei wird an der Fangmündung (oder beim oberen Kehrtürchen) sowie bei alle Rauchrohranschlüsse mittels entsprechender Abdichtelementen der Fang abgedichtet. Kondensatabläufe sind ebenfalls zu verschließen. Anschließend wird beim unteren Putztürchen eine Messsonde angebracht und der Rauchfang auf den NORM-festgelegten Wert von 40 Pascal „aufgepumpt“. Ist dieser Prüfdruck erreicht, müssen noch der Fangdurchmesser und die Fanghöhe in das Messgerät eingegeben werde, wobei dann automatisch die Dichtheit berechnet wird. Als Grenzwert sind 2 Liter / m² innerer Oberfläche zulässig.

Zur Dokumentation wird ein Ausdruck (Datum, Uhrzeit und Name des Prüfers) des Messergebnisses durchgeführt. Ist der Fang mehr als 2/3 des zulässigen Wertes undicht, muss mittels INSPEKTIONKAMMERA der Fang auf Sprünge, Risse oder Löcher überprüft werden.   

Mehrschalige Fänge (von Brennwertfeuerstätten) welche im ÜBERDRUCK betrieben werden sind auch mit einem LECKRATEN-PRÜFGERÄT auf ihre betriebsdicht zu Prüfen. Es sind aufblasbare Dichtblasen zu verwenden, da der Normprüfdruck 200Pascal beträgt und „nur“ eine Undichtheit von 0,006 Liter / m² innerer Oberfläche NICHT überschritten werden darf. Bei Undichtheit erfolgt eine Optische Überprüfung mittels INSPEKTIONKAMMERA.

Konzentrische Rauch/Abgasführungen (ROHR im Rohr- Systeme) sind mittels einer Mehrlochsonde welche an einem Rauchgasmessgerät angeschlossen wurde zu Überprüfen. Dabei wird das Heizgerät in Betrieb genommen und im „Ringspalt“ zwischen den beiden Rohren wo die erforderliche Verbrennungsluft vom Heizgerät angesaugt wird gemessen.  Wird im Ringspalt eine Konzentration CO² gemessen, ist diese Abgasführung irgendwo undicht, denn es wird nun über diese Undichtheit Abgas angesaugt, wo eigentlich „nur“ REINE Zuluft sein sollte. Bei Undichtheit erfolgt eine Optische Überprüfung mittels INSPEKTIONKAMMERA.

Prüfung auf freien und gleichbleibenden Querschnitt:
Bei geraden Fängen mittels Spiegel von der Sohle bis zur Mündung. Bei „gezogenen“ Fängen mittels verschieden Abziehkugeln zur Ermittlung des Innendurchmessers.

Differenzdruckmessung – 4 Pascal Test

Diese Messtechnische Überprüfung kann VOR Installation der Feuerstätte bei allen Brennstoffen durchgeführt werden. Es wird mittels eins Messgeräts eine Feuerstätte (Kamin-Küchen-Kachelofen etc..) vorsimuliert. Das Messgerät bläst so viel Luft aus dem Aufstellraum durch den Rauchfanganschluss ab, als ob wirklich eine Feuerstätte (bei Volllast) betrieben werden würde. Mit einem anderen Messgerät wird zeitgleich festgestellt wie viel Verbrennungsluft über die Fenster, Türen oder vorhandene Öffnungen Nachströmt. Dabei befindet sich ein Kapillarrohr im Aufstellraum der zukünftigen Feuerstätte und das andere Kapillarrohr wird durch ein Fenster nach außen geschoben. Durch öffnen eines Fensters wird ein Druckausgleich hergestellt und die Messlinie wandert Richtung 0/0. Wird das Fenster nun wieder geschlossen, kann nicht so viel Verbrennungsluft hereinströmen und der Unterdruck baut sich entsprechende den Wiederständen der Gebäudehülle wieder auf.

Dieses Messverfahren muss in 5 Minuten 3 x wiederholt werden und wird anschließend zur Dokumentation ausgedruckt. Übersteigt der gemessene Differenzdruck diese max. 4 Pascal oder liegt das Messergebnis darüber, ist ein sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb der Feuerstätte nicht sichergestellt. Abhilfemöglichkeiten sind bekanntzugeben und niederzuschreiben.

Zur Feststellung der ausreichenden Verbrennungsluft möchte ich persönlich dazu erwähnen, dass diese jeweiligen Verfahren erprobt und geprüft wurden, um den Endkunden bzw. Konsumenten eine gewisse Sicherheit beim Betrieb von Feuerstätten und etwaigen Raumluft-Absauganlagen bieten zu können. Vor einigen Jahren war dies noch kein Thema da die errichteten Häuser nicht so „dicht“ waren wie heute.

Wiederkehrende Überprüfung

Altanlagen automatisch beschickt (Hackschnitzel, Pellets, Heizöl und Gas) sind ab 8kW(Kilowatt) Brennstoffwärmeleistung sowie händisch beschickte Festbrennstofffeuerungsanlagen (Scheitholz, Kohle, Koks etc..) ab 15 kW Brennstoffwärmeleistung sind alle 2 Jahre wiederkehrend von einem Burgenländischen Überprüfungsorgan (gem. §20) zu Überprüfen.

Neuanlagen automatisch beschickt (Hackschnitzel, Pellets, Heizöl und Gas) sind ab 8kW(Kilowatt) bis 26 kW Brennstoffwärmeleistung alle 3 Jahre zu überprüfen. Alle anderen Neuanlagen sind alle 2 Jahre wiederkehrend von einem Burgenländischen Überprüfungsorgan (gem. §20) zu Überprüfen.

Altanlagen und Neuanlagen über 50kW sind jährlich wiederkehrend von einem Burgenländischen Überprüfungsorgan (gem. §20) zu Überprüfen.

Neuanlage: Kleinfeuerungsanlage welche nach dem 01.07.2001 eingebaut/errichtet oder in Betrieb genommen wurde.