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Rauchfangkehrer Wechsel

Ein Rauchfangkehrer Wechsel kann (ohne Angabe von einem Grund) außerhalb der Heizperiode (das ist von 01.Mai bis 30.September) jedoch mindestens 4 Wochen vor dem nächstfolgenden Kehrtermin vorgenommen werden.  

 

Wechselformular downloaden

Beispiel 1:

Der bisher beauftragte Rauchfangkehrer gibt die Kehrtage mittels eines Jahreskehrplanes richtig bekannt. 

Termine 2018
JÄNNER10.01.2018Montagab 8.30h
APRIL12.04.2018Montagab 7.30h
JULI12.07.2018Montagab 7.30h
OKTOBER18.10.2018Montagab 8.00h

Der Kunde teilt seinem Rauchfangkehrer schriftlich mit, dass er per 30.06.2010 den Rauchfangkehrer wechselt. (Der eingeschriebene Brief langt am 22.06.2010 per Post beim bisher beauftragten Rauchfangkehrer ein)

Da am 12.07.2010 die nächste Kehrung (in Form eines Jahreskehrplanes) angekündigt war, muss diese Kehrung noch vom bisher beauftragten Rauchfangkehrer durchgeführt werden (nicht innerhalb von 4 Wochen vor dem nächstfolgenden Kehrtermin).

 

Beispiel 2:

Der bisher beauftragte Rauchfangkehrer gibt die Kehrtage mittels eines Jahreskehrplanes richtig bekannt.

Termine 2018
FEBRUAR18.02.2018Donnerstagab 11.30h
MAI20.05.2018Donnerstagab 11.30h
AUGUST20.08.2018Freitagab 7.30h
NOVEMBER18.11.2018Donnerstagab 11.00h

Der Kunde teilt seinem Rauchfangkehrer im April 2017 schriftlich mit, dass er mit Ende der Heizperiode unverzüglich einen Rauchfangkehrer Wechsel durchführt. (Der eingeschriebene Brief langt am 05.Mai.2010 per Post beim bisher beauftragten Rauchfangkehrer ein)

Da am 20.05.2017 die nächste Kehrung (in Form eines Jahreskehrplanes) angekündigt war, muss diese Kehrung noch vom bisher beauftragten Rauchfangkehrer durchgeführt werden (nicht innerhalb von 4 Wochen vor dem nächstfolgenden Kehrtermin).

Als Kunde des „bisher“ beauftragten Rauchfangkehrers haben Sie die Verpflichtung bekanntzugeben, zu welcher „neu“ beauftragten Rauchfangkehrer Firma Sie wechseln.

Der „bisher“ beauftragte Rauchfangkehrer muss einen Schriftlichen Bericht der zuständigen Gemeinde, der „neu“ beauftragten Rauchfangkehrer Firma und Ihnen zukommen lassen.

Im schriftlichen Bericht sind allfällige Kehrstellenaufnahmen, Datum der letzten Kehrung, etwaige Mängel, An-und Abmeldungen, Rauchfangbrand etc. mitzuteilen.